Preiskategorien

Was wir auszeichnen: die Preiskategorien und Teilnahmeinfos

Ausschreibungszeitraum Ernst-Schneider-Preis 2022: 3. Januar bis 13. Februar 2022

Der Ernst-Schneider-Preis ist der Journalistenpreis der deutschen Wirtschaft. Er ist benannt nach dem Unternehmer und Kunstmäzen Ernst Schneider, der von 1963 bis 1969 Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages war.

Die Wettbewerbsbeiträge sollen „in allgemein verständlicher Weise wirtschaftliches Wissen und die Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge vermitteln und damit einen Beitrag zur Darstellung einer freiheitlichen und sozialen Wirtschaftsordnung leisten“ (§ 1 der Satzung).

Der Preis wird jährlich in den Kategorien Video, Audio, Klartext überregional, Klartext regional, Multimedia und Starterpreis vergeben.

I. Video

Eingereicht werden können Fernsehbeiträge und Videoproduktionen, die in dem der Ausschreibung vorhergehenden Jahr gesendet oder auf Online-Plattformen veröffentlicht wurden.

Dotierung: 8.000 Euro

Grundsätzlich ist ein Upload des Bewerbungsbeitrags erwünscht. Von dieser Regel kann abgewichen werden, falls der Beitrag in einem frei zugänglichen Onlineangebot (Social-Media-Plattform, Mediathek, Zeitungs-Website, sonstige Internetpräsenz) noch mindestens ein Jahr nach Ausschreibungsbeginn verfügbar ist.

Der Bewerbungsbeitrag kann in begrenztem Umfang durch zusätzliche Materialien ergänzt werden, z.B. Sendemanuskripte, Programmankündigungen, Reaktionen oder Folgebeiträge, Bildmaterial usw.

Vorschlagsberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen sowie Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

II. Audio

Eingereicht werden können Radiobeiträge sowie Podcasts und andere im Jahr vor der jeweiligen Ausschreibung veröffentlichte Hörformate.

Dotierung: 8.000 Euro

Grundsätzlich ist ein Upload des Bewerbungsbeitrags erwünscht. Von dieser Regel kann abgewichen werden, falls der Beitrag in einem frei zugänglichen Onlineangebot (Social-Media-Plattform, Mediathek, Zeitungs-Website, sonstige Internetpräsenz) noch mindestens ein Jahr nach Ausschreibungsbeginn verfügbar ist.

Der Bewerbungsbeitrag kann in begrenztem Umfang durch zusätzliche Materialien ergänzt werden, z.B. Sendemanuskripte, Programmankündigungen, Reaktionen oder Folgebeiträge, Bildmaterial usw.

Vorschlagsberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen sowie Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

III. Klartext überregional

Eingereicht werden können Textbeiträge überregionaler Redaktionen, die im Jahr vor der Ausschreibung gedruckt oder online veröffentlicht worden sind.

Dotierung: 8.000 Euro

Grundsätzlich ist ein Upload des Bewerbungsbeitrags erwünscht. Von dieser Regel kann abgewichen werden, falls der Beitrag in einem frei zugänglichen Onlineangebot (Social-Media-Plattform, Mediathek, Zeitungs-Website, sonstige Internetpräsenz) noch mindestens ein Jahr nach Ausschreibungsbeginn verfügbar ist.

Der Bewerbungsbeitrag kann in begrenztem Umfang durch zusätzliche Materialien ergänzt werden, z.B. Sendemanuskripte, Programmankündigungen, Reaktionen oder Folgebeiträge, Bildmaterial usw.

Vorschlagsberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen sowie Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

IV. Klartext regional

Eingereicht werden können Textbeiträge regionaler Redaktionen, die im Jahr vor der Ausschreibung gedruckt oder online veröffentlicht worden sind.
Hiermit wird die Bedeutung der regionalen Wirtschaftsberichterstattung für das Verständnis der Bevölkerung vor Ort für die Soziale Marktwirtschaft gewürdigt.

Dotierung: 8.000 Euro

Grundsätzlich ist ein Upload des Bewerbungsbeitrags erwünscht. Von dieser Regel kann abgewichen werden, falls der Beitrag in einem frei zugänglichen Onlineangebot (Social-Media-Plattform, Mediathek, Zeitungs-Website, sonstige Internetpräsenz) noch mindestens ein Jahr nach Ausschreibungsbeginn verfügbar ist.

Der Bewerbungsbeitrag kann in begrenztem Umfang durch zusätzliche Materialien ergänzt werden, z.B. Sendemanuskripte, Programmankündigungen, Reaktionen oder Folgebeiträge, Bildmaterial usw.

Vorschlagsberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen sowie Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

V. Multimedia

Eingereicht werden können formatübergreifende Beiträge, die in dem Jahr vor der Ausschreibung veröffentlichte Texte, Fotos, Video- und/oder Audiobeiträge kombinieren. Der Einreicher muss das Angebot mindestens ein Jahr lang nach Ausschreibungsbeginn online zugänglich halten.

Dotierung: 8.000 Euro

Vorschlagsberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen, Produktionsfirmen, Agenturen sowie Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

VI. Starterpreis

Mit dem Starterpreis können Volontärinnen und Volontäre, Journalistinnen und Journalisten bis ca. 33 Jahre, die noch nicht länger als zwei Jahre für eine Redaktion arbeiten, ausgezeichnet werden. Erbeten werden drei bis fünf Beiträge sowie ein Lebenslauf.

Dotierung: 4.000 Euro

Grundsätzlich ist ein Upload des Bewerbungsbeitrags erwünscht. Von dieser Regel kann abgewichen werden, falls der Beitrag in einem frei zugänglichen Onlineangebot (Social-Media-Plattform, Mediathek, Zeitungs-Website, sonstige Internetpräsenz) noch mindestens ein Jahr nach Ausschreibungsbeginn verfügbar ist.

Der Bewerbungsbeitrag kann in begrenztem Umfang durch zusätzliche Materialien ergänzt werden, z.B. Sendemanuskripte, Programmankündigungen, Reaktionen oder Folgebeiträge, Bildmaterial usw.

Vorschlagsberechtigt sind Journalistinnen und Journalisten, Redaktionen sowie Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

VII. Sonderpreis

Ein Sonderpreis kann für besondere publizistische Leistungen über Wirtschaftsthemen verliehen werden. Bewerbungen hierauf sind nicht möglich. Der Vorstand des Ernst-Schneider-Preis e.V. bildet für diese Kategorie die Jury.

Dotierung: 8.000 Euro

Jurys und Bewertungskriterien

Über die Preisvergabe entscheiden unabhängige Jurys, die aus jeweils drei Angehörigen der Medien und zwei Vertretern der Wirtschaft zusammengesetzt sind.

Die Beiträge werden unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz des Themas
  • Qualität der Information
  • Allgemeinverständlichkeit
  • Attraktivität der Darstellung

Speicherung und Nutzung von Wettbewerbsbeiträgen

Der Ernst-Schneider-Preis e. V. archiviert die Beiträge und nutzt sie nur bei nicht öffentlichen und nicht kommerziellen Veranstaltungen, zum Beispiel zur Journalistenfortbildung.

Mit der Einreichung erklären die Absender ihr Einverständnis, dass ausgezeichnete Beiträge nach der Verleihung Interessierten online zugänglich gemacht werden.